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Betriebsschließungen und geringfügig Beschäftigte

Ein Heer von hilfreichen Geistern, das geisterhaft zum Verschwinden gebracht werden kann

Der Schatten einer Hand hinter einem Vorhang

Geringfügig Beschäftigte: Kein Job, keine Unterstützung

 

Seit 2018 gilt für geringfügig Beschäftigte eine gesetzliche Kündigungsfrist von 6 Wochen. Da sie weder Kurzarbeit leisten dürfen, noch Arbeitslosengeld beziehen, fürchten viele geringfügig beschäftigte Kolleg*innen um ihren prekären Arbeitsplatz.

 

Ein Heer von hilfreichen Geistern, das auch in geisterhafter Form zum Verschwinden gebracht werden kann. Diese Kolleg*innen fallen jetzt durch alle Netze und haben nur wenige Lobbyist*innen. Für sie ist noch kein Härtefonds eingerichtet worden.

 

Einkommensgrenze 2020: 460,66 Euro

 

In vielen Dienstleistungsbetrieben arbeiten viele junge Leute in geringfügiger Beschäftigung. Sie sind neugierig und interessiert, finden sich gut in die Teamarbeit ein. Sie erledigen ihre Aufgaben zur Zufriedenheit ihrer Arbeitgeber*innen und haben oft den direktesten Kontakt zu den Nutzer*innen von Dienstleistungen. 

 

Die Gruppe der geringfügig Beschäftigten bekommt für Know How, Freundlichkeit, Versiertheit, Teamspirit, Fremdsprachenkenntnisse und hohe Flexibilität genau 460,66 Euro im Monat. Dafür lernen sie und setzen sich ein zum Wohl der Betriebe, in denen sie arbeiten. „Man“ kann sich auf sie verlassen und sie sind gern gesehen. Sie zahlen ihre Krankenversicherung selbst und sind oft in Ausbildung, machen Praktika und postgraduale Weiterbildung. 

 

Die mit den kleinsten Einkommen zuerst...

 

Jetzt werden viele Betriebe von den Behörden geschlossen. Das erste, was Vorgesetzten einfällt, ist, dass ohne Nutzer*innen die geringfügig Beschäftigten nicht mehr kommen müssen. Sie sind am leichtesten von allen heimzuschicken. Ihnen gegenüber meinen Dienstgeber*innen keine Verpflichtung zur Entgeltfortzahlung zu haben. Ihnen gegenüber hat aber auch das Arbeitsmarktservice keinen Auftrag. Und wenn sie zu den arbeitenden Studierenden zu zählen sind, kommt dazu, dass alle Unterstützungen der Universitäten, die wegen COVID-19 in Aussicht gestellt werden, nur Kann-Bestimmungen sind und an verschiedenen Stellen eingereicht werden müssen ohne Garantie auf eine direkte Soforthilfe. 

 

Viele Wirtschaftstreibende haben den One-Stop-Shop der WKÖ gestürmt, haben eine Zusage erhalten, dass sie 500 Euro für einen Monat sofort bekommen können als erste Überbrückungshilfe. Da sind mir die geringfügig Beschäftigten wieder eingefallen. Ich habe noch nichts in den Medien gehört von einer großzügigen Unterstützung für geringfügig Beschäftigte. Nur widerwillig lassen sich manche Firmenleitungen in Verhandlungen um Kurzarbeit von Betriebsräten dazu überreden, dass diese Beschäftigtengruppe behalten wird. 

 

Geringfügige: Kein Geld vom AMS

 

Sie sind doch so flexibel, sie werden sich schon zu helfen wissen! Sie sind ja noch so jung, die finden schon wieder was – im Wettbewerb mit mehr als 600.000 Arbeitslosen, zu denen sie nicht zu zählen sind! 

 

Wenn wir als Betriebsrät*innen jetzt auf diese Kolleg*innen schauen und für sie kämpfen, dass sie den Betrieben, erhalten bleiben – etwa auch in einer Phase der Kurzarbeit, dann werden sie gern wieder mitarbeiten. Wenn wir jetzt nicht auf diese Kolleg*innen schauen, erzeugen wir viel Unmut in der nach der Corona-Krise wieder neu einzurichtenden Arbeitswelt und einen berechtigten Grant auf Gewerkschaften, die sich auch für diese schwächste Gruppe von Arbeitnehmer*innen einsetzen müssen. Das sind unsere zukünftigen Gewerkschaftsmitglieder, wenn wir sie jetzt nicht im Stich lassen!  

 



Beate Neunteufel-Zechner

Beate Neunteufel-Zechner

 

UGÖD-Vorsitzende

Mitglied im GÖD-Bundesfrauenausschuss

UGÖD-Frauenreferat


 +43 / 681 / 20 90 30 59
beate.neunteufel-zechner@ugoed.at