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UGÖD-Café: Energiearmut?

Ein Heizthermostat, ein Bündel Geldscheine und ein Taschenrechner
Die Zahl der Haushalte, die in Energiearmut leben müssen, wächst.

 

von

Beate Neunteufel-Zechner

 

 

Einladung zum UGÖD-Café am 2. 8. 2022 ab 17 Uhr

 

Das nächste UGÖD-Café ist vorbereitet und findet am Dienstag, dem 2.8.2022, ab 17 Uhr online als Zoom-Meeting statt. Das Thema ist „Energiearmut“ und Sandra Matzinger, PhD MSc aus der AK-Abteilung Wirtschaftspolitik, wird einen Expertinnen-Input von 15 Minuten vorbereiten und dann für eine lebendige Diskussion zur Verfügung stehen. Gary Fuchsbauer wird das UGÖD-Café technisch leiten und hat mich bei der Organisation schon bisher sehr unterstützt, herzlichen Dank dafür!

 

 

Energiearmut – woher kommt der Begriff und ist er in Österreich angebracht?

 

Das Sustainable Development Goal 7 fordert, Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie für alle zu sichern.

 

Ein fehlender oder nicht leistbarer Zugang zu Energie behindert den Zugang zu Bildung, Gesundheit und sozialer ebenso wie wirtschaftlicher Entwicklung. In Österreich bemüht sich die E-Control seit Jahren um eine Definition für Energiearmut, ist dabei aber laut Rechnungshof mäßig erfolgreich.

 

In Österreich beträgt der Anteil erneuerbarer Energie an der Stromerzeugung um die 75% und 10% Elektrizität muss importiert werden. Die Liberalisierung des Strommarktes in der EU führte dazu, dass es eine Energiebörse gibt, auf der Stromkontingente im Voraus ersteigert werden. Das Merit Order Prinzip gibt vor, dass die teuerste Stromeinspeisung den Preis für alle anderen bestimmt - wer also günstig Energie erzeugt, kann dadurch „Windfall Profits“ (=Überschussgewinne) generieren. Die Internationale Energieagentur (IEA) beziffert die möglichen Gewinne für Energieanbieter*innen in der EU für 2022 mit 200 Milliarden Euro zusätzlich! Zum Vergleich: 2021 betrug das österreichische BIP 403,4 Milliarden Euro.

 

 

Gibt es Energiearmut in Österreich?

 

Nach Angaben der Armutskonferenz sind 223.000 Menschen (3%) in Österreich (gesamt 8,9 Mio Einwohner*innen) erheblich materiell depriviert, 1,157.000 Menschen (13%) sind armutsgefährdet. Das bedeutet ein Leben in Haushalten, in denen es am Notwendigsten mangelt: Ernährung und Gesundheit sind schwer bis gar nicht leistbar, prekäre Wohnverhältnisse mit schlechten thermischen Standards und veralteter Geräteausstattung erschweren das Energiesparen.

 

Einkommensschwache Haushalte geben 20% ihres Einkommens für die Deckung von Energiekosten aus, 30% dieser Haushalte heizen mit Gas. Durch die anhaltende Preisdynamik bei den Energiepreisen sind auch immer mehr Haushalte von Gering- bis Mittelverdiener*innen und Pensionist*innen betroffen, das heißt in der Folge, die Zahl der Menschen, die in Energiearmut leben müssen, steigt.

 

Die österreichische Regierung ist daher angehalten, nicht nur die Energieversorgungspreise neu aufzusetzen und den anhaltenden Umstieg auf erneuerbare Energieformen zu beschleunigen, sondern gleichzeitig auch sozialpolitische Maßnahmen zu setzen, um die bereits vorhandene und drohende Energiearmut zu verringern. Mögliche Maßnahmen sind: eine Umverteilung der Energiekosten gestaffelt nach Einkommen, eine Vermögenssteuer, ein Abschaltverzicht seitens der Energieversorger, eine Erhöhung der Heizkostenzuschüsse, die Errichtung von Klima- und Energiehilfefonds und diverse Formen von Preisdeckelungen, eine Zweckbindung der Windfall Profits oder der Ausstieg aus dem Energiecharta-Vertrag.

 

Der Energiecharta-Vertrag (ECV) ist ein multilaterales Abkommen über Handel und Investitionen im Energiebereich, dem auch Österreich als Vertragspartei angehört. Es handelt sich um das erste Abkommen, das Republiken der ehemaligen Sowjetunion mit OECD-Ländern zusammenführte. Der 1998 in Kraft getretene ECV schützt Investitionen in fossile Energieträger und enthält Sonderklagerechte für Konzerne. Der ECV behindert die Energiewende massiv und steht den Zielen aus dem Pariser Klimaübereinkommen diametral entgegen.

 

Seit den 90er Jahren haben sich die politischen Rahmenbedingungen, aber auch die umwelt- und klimabezogenen Zielsetzungen grundlegend geändert. Daher muss der Energiecharta-Vertrag beendet werden! Eine Beendigung setzt die Einstimmigkeit aller Vertragsparteien voraus. Ist diese nicht umzusetzen, muss ein Austritt Österreichs ernsthaft erwogen werden. Italien hat diese Möglichkeit bereits 2016 wahrgenommen.

 

Die Europäische Union und die EU-Mitgliedsstaaten müssen ihre Anstrengungen und finanziellen Mittel darauf konzentrieren, den Green Deal umzusetzen. Dabei geht es um demokratische Wege zur Sicherstellung der Energieversorgung und um erschwingliche Energiepreise.

 

 

Was wir in der UGÖD tun können

 

Was können wir unabhängigen Gewerkschafter*innen im öffentlichen Dienst zur Vermeidung des Anwachsens von Energiearmut in Österreich und zu einer erfolgreichen und zeitnahen Energiewende beitragen?

 

Wir können über unsere Medien zur Informationsvermittlung beitragen.

 

Wir können uns als Betriebsrät*innen und als Personalvertreter*innen in den Betrieben, in denen wir arbeiten, für die Energiewende einsetzen, Vorschläge aus der Belegschaft sammeln und unsere Energiewende-Forderungen an die jeweiligen Betriebsleiter*innen richten.

 

Wir können Freude an Energiewendeprojekten vermitteln und zum Mitmachen einladen!

 

Auf der AK-Homepage könnt ihr schon jetzt Tipps fürs Energiesparen finden, ausprobieren, befolgen und weitersagen.

 

 

Einladung zum UGÖD-Café am 2. 8. 2022 ab 17 Uhr

 

Zur Teilnahme am virtuellen UGÖD-Café auf Zoom laden wir herzlich ein!

 

Di. 2. 8. 2022

ab 17 Uhr auf Zoom

 

 

Auf eure Teilnahme freut sich

Beate Neunteufel-Zechner