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Nachlese zum UGÖD-FRAUEN-CAFÉ: Altersteilzeit (nicht nur) aus Frauensicht.

Eine Großmutter und ihre Enkelin tanzen miteinander

Im ersten Frauen-Online-UGÖD-Café am 20. März 2023 diskutierten Edith Beck-Wilhelm, Marion Polaschek und Claudia Astner nach einem Impulsreferat der ÖGB Arbeitsmarktexpertin Sylvia Ledwinka das Thema „Altersteilzeit (nicht nur) aus Frauensicht“.

 

Die Themen Arbeitsverdichtung, unbezahlte Care-Arbeit, Erhöhung des Pensionsantrittsalters, weniger Chancen auf dem Arbeitsmarkt für ältere Arbeitnehmer:innen - und jetzt auch noch keine geblockte Altersteilzeit mehr - standen zur Debatte.

Altersteilzeit nur in der Privatwirtschaft? Man stelle sich das einmal umgekehrt vor ...

 

Gleich zu Beginn stellte die ÖGB-Expertin fest, dass die Altersteilzeit nur in der Privatwirtschaft durchgängig ermöglicht wird, während der öffentliche Dienst als Arbeitgeber den Arbeitnehmer:innen diese Variante gar nie eröffnet hat. Anders sieht es bei der Gemeinden Wien aus, hier gibt es die kontinuierliche Variante seit kurzem. Altersteilzeit im öffentlichen Dienst wird aber von den Unabhängigen Gewerkschafter:innen seit Jahren gefordert.

Gerade jetzt, wo das Frauenpensionsalter für Nichtpragmatisierte angehoben wird und gleichzeitig Fachkräftemangel herrscht, ist die Altersteilzeit eine Möglichkeit für ältere Frauen, länger im Erwerbsleben zu bleiben, ohne Verluste bei der späteren Pension und bei der "Abfertigung alt" hinnehmen zu müssen. (Beamt:innen haben jetzt schon das 65. Lj als Pensionsantritt).

Seit Einführung der Altersteilzeit im Jahr 2000 für all jene, die Arbeitslosenversicherungsbeiträge leisten, wurden die Zugangs- und Förderbedingungen mehrmals verschärft. Die Blockvariante, für die der Zuschuss des AMS nur noch 50% beträgt, soll nach Aussage des Arbeitsministers überhaupt auslaufen.

Immer noch wechseln über 40% der Frauen aus der Arbeitslosigkeit in die Pension.

 

Die Altersteilzeit ist eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme, um einen gleitenden Übergang in die Pension zu ermöglichen; finanziert wird sie aus der Arbeitslosenversicherung. In diese zahlen sowohl Arbeitnehmer:innen als auch Arbeitgeber:innen je 3% des Bruttogehaltes ein. Wird Altersteilzeit ermöglicht, erhalten Arbeitgeber:innen 50% der zusätzlich entstehenden Mehrkosten bei der Blockvariante, 90% bei der kontinuierlichen Variante der Altersteilzeit vom AMS ersetzt.  

Altersteilzeit war ursprünglich u.a. dazu gedacht, einen guten Wissenstransfer durch die zwingende Einstellung einer Ersatzarbeitskraft zu ermöglichen und so Jugendarbeitslosigkeit zu reduzieren. Bisher haben v.a. Großbetriebe und Angestellte die Altersteilzeit genutzt, u.a. um früher in Pension zu gehen (=Blockvariante), ein lebenszeitorientiertes Arbeitsmodell zu nutzen oder um teure Arbeitskräfte abzubauen.

Die Unabhängigen Gewerkschafter:innen fordern die Altersteilzeit im öffentlichen Dienst!

 

Es ist durch nichts zu begründen, weshalb Frauen und Männer im öffentlichen Dienst keinen Zugang zur Altersteilzeit haben. Immerhin zahlen Vertragsbedienstete über Jahre hinweg Arbeitslosenversicherungsbeiträge, meist mehr als andere Dienstnehmer:innen, ohne jemals eine Leistung des AMS in Anspruch zu nehmen. Sie finanzieren die Altersteilzeit mit, ohne selber in den „Genuss“ dieser Bestimmung zu kommen.

Deswegen hat die UGÖD diese Forderung im März 2023 wieder bei den Bundesleitungen eingebracht und erwartet von den anderen Fraktionen, dass sie diese Forderung unterstützen. Auch in den Arbeiterkammern fordern die Unabhängigen bereits seit langem einen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit sowie eine Erweiterung der Modelle zur Altersteilzeit und bringen laufend dementsprechende Anträge ein.

No taxation without ... 

Edith Beck-Wilhelm
Stellv. Frauenreferentin in der UGÖD