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Wichtige Informationen zum Pensionsantritt 2024

Ein bärtiger Mann kniet startbereit auf einer Laufbahn

Alle Personen, die in den nächsten Monaten pensionsberechtigt sind und nicht mehr eineinhalb Jahre auf den Beginn der Pensionszahlung warten wollen, sollten Folgendes bedenken:

 

Wer von der angekündigten Erhöhung der Pensionen um 9,7% am 1.1.2024 profitieren will, müsste wegen der Dreimonatsfrist spätestens am 31.8.2023 ihren/seinen Pensions- oder Ruhestandsversetzungsantrag stellen, damit spätestens am 1.12.2023 der Beginn der Pensionszahlung gewährleistet ist. Dies geschieht bei Vertragsbediensteten mittels der Formulare der Pensionsversicherungsanstalt pv.at und als Beamt*in per Ruhestandsversetzungsantrag im Dienstweg an den Dienstgeber. Erfahrungsgemäß akzeptieren Pensionsversicherungsanstalt und Dienstgeber aber durchaus auch Anträge, die kurzfristiger gestellt werden.

 

(Hinweis: 2024 und 2025 wird es voraussichtlich - s.u. - günstiger sein am 1.12.2024 (oder 25) statt am 1.1.2025 (oder 26) den Beginn der Pensionszahlung zu haben - aber vielleicht ändern sich die Gesetze bis dahin.)

 

Wenn man also nicht bis 2025 warten will und den Beginn der Pensionszahlung noch in das Jahr 2023 legen kann, dann sollte man das unbedingt tun, weil die Pension dann am 1.1.2024 um 9,7% erhöht werden wird.

 

Wenn aber die Pensionszahlung erst 2024 begänne, würde das Pensionskonto Anfang 2024 von Gesetzes wegen nur nach der Veränderung der Beitragsgrundlagen in Österreich vom drittletzten auf das vorletzte Jahr davor (also von 2021 auf 2022) angepasst, also nur um ca 3,5%, und somit die Pension um 6% geringer sein!

 

In den Jahren darauf wird die Situation wieder anders sein, weil dann die Pensionskontoanpassung nach den Veränderungen von 2022 auf 2023 (am 1.1.2025) bzw. von 2023 auf 2024 (am 1.1.2026) höher sein wird, als die (dann voraussichtlich und hoffentlich niedrigere) Inflationsanpassung der Pensionen.

 

Gary Fuchsbauer

Stv. UGÖD-Vorsitzender,

Mitglied des GÖD-Vorstands