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Bildungsreformgesetz 2017 - Altes oder neues LehrerInnen-Dienstrecht?

Josef Gary Fuchsbauer

von

Josef Gary Fuchsbauer

 

 

Liebe KollegInnen!

 

Die neue Regierung ist für Schlagzeilen gut. Doch z.B. im Bereich der Schulen treten im Laufe der nächsten Jahre erst zahlreiche Änderungen in Kraft, die noch der alte Nationalrat beschlossen hat.

 

Übergangsfrist Dienstrecht

Apfel auf Schulbüchern

So endet die Übergangsfrist zum neuen Dienstrecht für LehrerInnen erst in eineinhalb Jahren:

 

Ab 1.9.2019 neu eintretende PädagogInnen haben kein Wahlrecht und müssen (bzw. dürfen) ins neue Recht.

 

„müssen/dürfen“ deshalb, weil das neue für manche viel besser, für andere viel schlechter ist und Bildungsministerium und Bildungsdirektionen der Bundesländer derzeit in eigenartiger Gesetzesinterpretation derzeit etlichen NeueinsteigerInnen das Wahlrecht verweigern und sie ins für die Betroffenen ungünstigere Recht einordnen. Reinhart Sellner wird das Thema im nächsten GÖD-Vorstand ansprechen – wobei sich in der Gewerkschaft die Fraktionen einig sind und es nur um die Frage geht, wie das Recht gegen den Dienstgeber durchgesetzt wird.

 

Die Bestimmungen des Bildungsreformgesetzes 2017 treten zu sehr unterschiedlichen Zeitpunkten zwischen 2017 und 2023 in Kraft.

Eine Übersicht findet ihr in meiner Präsentation:

 

http://archiv.oeli-ug.at/Bildungsreformgesetz2017.ppt

 

Josef Gary Fuchsbauer

+43 / 680 / 2124358
fuchsbauer(a)ugoed.at