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Karenzlösung ohne arbeitsrechtlichen Schutz für Frauen

Neben Abschaffung der geblockten Altersteilzeit, auch Verschlechterung bei kontinuierlicher Altersteilzeit

Eine Frau trägt ein Mädchen am Arm und küsst es

Die Bundesregierung beabsichtigt eine de facto Verkürzung der Elternteilkarenz. Anspruch auf 24 Monate Karenz soll nur noch bestehen, wenn beide Elternteile in Karenz gehen. Geht nur ein Elternteil in Karenz, verkürzt sich die Dauer auf 22 Monate. Die Bundesregierung will damit die Erwerbstätigkeit von Frauen fördern. Das ist leider ein Irrglaube. Der einzige Effekt ist, dass Frauen nun schon ab dem 22. Lebensmonat des Kindes keinen arbeitsrechtlichen Schutz mehr haben. Hinzu kommt, dass der eklatante Mangel an unzureichenden Kinderbetreuungsplätzen noch immer nicht behoben ist.

Neben diesen Änderungen beabsichtigt die Bundesregierung weiterhin die Abschaffung der geblockten Altersteilzeit. Dadurch werden viele Arbeitnehmer:innen ihrer einzigen Möglichkeit beraubt, ihre Lebensarbeitszeit zu verkürzen. Viele dieser Arbeitnehmer:innen mussten oft jahrzehntelang unter schwersten körperlichen und psychischen Bedingungen arbeiten, etwa in Schichtarbeit. Eine Verkürzung ist daher mehr als gerechtfertigt.

Auch wird die Altersteilzeit oft von Frauen wahrgenommen, die aufgrund ihrer belastenden Arbeit, wie etwa in der Pflege, nicht bis zur Pension durchhalten können. Auch pflegende Frauen, die ihre Arbeit deshalb aufgeben, wird die Möglichkeit genommen, früher aus der aktiven Arbeit auszuscheiden. Schon jetzt gehen weniger als 50 Prozent der Frauen aus einem Beschäftigungsverhältnis in Pension.

Die Arbeitszeit bei der neu angedachten kontinuierlichen Altersteilzeit muss mindestens 20 % und darf höchstens 80 % der vorherigen Normalarbeitszeit betragen. Das ist eine Verbesserung gegenüber dem alten Modell. Allerdings konnten Arbeitnehmer:innen ihre Arbeitszeit mit dem alten Modell variabel gestalten, wenn diese über einen Durchrechnungszeitraum von zwölf Monaten ausgeglichen wurde. Auch diese Variante wird durch die Verkürzung des Durchrechnungszeitraumes auf sechs Monate eingeschränkt.

Trotz der Verbesserungen wie den Wegfall der notwendigen Angehörigeneigenschaft bei der Pflegefreistellung sind die geplanten Änderungen der Bundesregierung als deutliche Verschlechterung im Sinne der Arbeitnehmer:innen zu werten.

 

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