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Generalsekretäre - Good Cop? Bad Cop?

Ministerien an die kurze Leine

Neues ÖVP-FPÖ-Regieren am Beispiel der Einführung „politischer“ Generalsekretäre in den Ministerien

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Ministerbüros mit von Ministerin oder Minister mitgebrachten Mitarbeiterinnen sind nichts Neues, auch von MinisterInnen bestellte Generalsekretäre hat es schon oft gegeben:  Im Infrastruktur-, Finanz-, Wirtschafts-, Landwirtschafts-, Bildungs- und Außenministerium.

 

Sie hatten Koordinierungsaufgaben zwischen Sektionen und Außenstellen und kamen in der Regel aus dem Kreis der SpitzenbeamtInnen des jeweiligen Ministeriums. Die Verantwortung für das Ressort und Weisungsrecht auf allen Ebenen lagen bei den MinisterInnen.

 

Gang im Parlament mit Kristall-Lustern

NEU: Vorgesetzter aller Sektionsleiter und Dienststellen

 

Der „neue Stil“ für die Ministerien bekam schon am 20. Dezember 2017, nur zwei Tage nach der Angelobung der neuen Regierung eine gesetzliche Grundlage:

 

„Der Bundesminister kann unbeschadet seiner bundesverfassungsrechtlich geregelten Verantwortlichkeit und unbeschadet der ihm bundesverfassungsgesetzlich vorbehaltenen Geschäfte mit der zusammenfassenden Behandlung aller zum Wirkungsbereich des Bundesministeriums gehörenden Geschäfte einen Generalsekretär betrauen. Der Generalsekretär ist unbeschadet seiner allfälligen sonstigen Funktionen der unmittelbare Vorgesetzte aller Sektionsleiter im Bundesministerium sowie Vorgesetzter aller dem Bundesministerium nachgeordneter Dienststellen.“

 

Quelle:

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/BNR/BNR_00003/fname_676801.pdf 

Seite 1, §7 Abs. 11

 


Die Folgen

 

Aus dem in der Regel männlichen Koordinator wird ein von den jeweiligen MinisterInnen nach Gutdünken und ohne Ausschreibung einzusetzende Vorgesetzte aller Sektionschefs und aller nachgeordneten Dienststellen. Der Generalsekretär NEU ist für die Umsetzung der politischen Vorgaben durch die öffentlich Bediensteten des Ressorts zuständig.

 

Neue Regierung: Ministerien an die kurze Leine

 

Verfassungsrechtler Heinz Fischer findet dazu überaus deutliche Worte:


„Das ist keine Frage des Verfassungsrechtes, sondern eine Frage des Vertrauens zwischen Regierung und öffentlich Bediensteten. (…)
Das neue System mit Generalsekretären bringt Misstrauen gegenüber der Beamtenschaft zum Ausdruck und will hochqualifizierte Mitarbeiter an die kurze Leine nehmen. Das kann ich nicht gutheissen.  Wir wollen ja nicht nur, dass die Justiz unabhängig ist, wir wollen auch, dass Sachlichkeit und Objektivität der Bürokratie nicht durch ein Durchgriffsrecht eines Generalsekretärs infrage gestellt werden, dass Posten nicht einmal in einem geregelten Verfahren öffentlich ausgeschrieben werden müssen…“

 

Quelle:
profil.at/oesterreich/heinz-fischer-interview-8612122