Die Behindertenvertrauensperson ist der starke Arm für alle Bediensteten mit Behinderung. Die Behindertenvertrauensperson muss in jedem Betrieb und jeder Dienststelle ab 5 begünstigt behinderten Bediensteten gewählt werden.
Immer wieder erleben wir, dass für Landesregierungen Inklusion noch ein Fremdwort ist. So nun auch in Salzburg, wo die Landesregierung die Richtlinien zur Barrierefreiheit abbaut.
Wohnen in Salzburg ist teuer. Also was tun? Anstatt die explodierenden Immobilienpreise und Mieten endlich zu drosseln, kam die Landesregierung Salzburg auf eine kuriose Idee.