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Bildungsreformgesetz 2017 - Kann ich bei der Bildungsplanung mitbestimmen?

Josef Gary Fuchsbauer

von

Josef Gary Fuchsbauer

Ich möchte hier einen Punkt herausgreifen, der bisher in den Medien noch nicht vorkam: Es gibt bei den LehrerInnen die sonst im öffentlichen Dienst vorgeschriebenen „Mitarbeitergespräche“ nicht, weil durch Lehr- und Stundenplan die Arbeit an den Schulen eh genau geregelt ist. Aber ab 1. 9. 2018 wird ein Aspekt der Mitarbeitergespräche auch den Schulleitungen vorgeschrieben:

 

NEU: Fortbildungs-Planungsgespräche

 

Ab 1.9.2018 gilt:

 

Die Schulleitung hat mit jeder Lehrperson einzeln oder in Kleingruppen alle 2-3 Jahre Gespräche zur Planung der individuellen Fort- und Weiterbildung für die kommenden drei Schuljahre zu führen. Es handelt sich um eine verpflichtende individuelle Aus- und Weiterbildungsplanung unter Berücksichtigung gesamtschulischer Bedarfslagen. Die Ergebnisse dieser Gespräche sind schriftlich zusammenzufassen und von der Schulleitung sowie der Lehrperson zu unterfertigen. Eine Ausfertigung dieser Zusammenfassung verbleibt bei der Lehrperson, eine bei der Schulleitung. Die Führung der Fort- und Weiterbildungsplanungsgespräche darf einer Abteilungsvorstehung oder einer Fachvorstehung bezüglich der diesen unterstehenden Lehrpersonen ganz oder zum Teil übertragen werden.

 

Ich sehe darin eine Chance für uns LehrerInnen, uns besser in die Entwicklung einer Schule einzubringen. Nutzen wir diese Chance!

 

Josef Gary Fuchsbauer

0680 2124358
fuchsbauer(a)ugoed.at