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Bauverordnungs-Wirrwarr gegen Barrierefreiheit

3 Schilder nebeneinander: Männer, Frauen, Behinderte

UN-Menschenrechtskonvention muss warten

 

Eigentlich sollte die UN-Behindertenrechtskonvention rasch umgesetzt werden. Doch wenn es um die Barrierefreiheit geht, dauert dank des "Bauverordnungsdschungels" alles länger.  Für das Baurecht sind die Länder zuständig, was bedeutet, dass es 9 (! in Worten: NEUN) verschiedene Bauverordnungen in Österreich gibt.

 

OIB oder ÖNORM?

 

Das OIB (Österreichisches Institut für Bautechnik) sollte eigentlich aus diesen Länderbauverordnungen eine vereinheitlichte Verordnung erarbeiten. Daneben gibt es die ÖNORM B1600, die von Austrian Standards International (ein gemeinnütziger Verein) gemeinsam mit ExpertInnen unter Einbeziehung der Behindertenverbände erstellt wurde. Diese ÖNORM bewirkt, dass bei Problemen mit Bauverordnungen eine OIB-Stufen-Richtlinie heranzuziehen ist, sodass Verschlechterung und Verzögerung bei der Umsetzung von Barrierefreiheit die Folge eines Normenkonfliktes ist.

 

Dieser Wirrwarr ist eindeutig nicht hinnehmbar und eine weitere Diskriminierung für Menschen mit Behinderung. Nur eine notwendige Überarbeitung und Zusammenführung aller Bauverordnungen zu einer einzigen guten Lösung für alle Menschen, die in Österreich leben, wird Rechtssicherheit schaffen.

 

UGÖD: Barrierefreiheit nützt allen!

 

Barrierefreiheit hilft Kindern und alten Menschen, großen und kleinen Leuten, und ist nicht allein für Menschen mit Behinderung sinnvoll, sondern ein (im wahrsten Sinne des Wortes:) grundlegender Beitrag zu einem guten Leben für alle!