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Arbeiterkammerwahlen 2024

Die AK schützt die Rechte der Arbeitenden

 

Hier findest Du Deine Kandidat:innen: akwahl2024.at

 

 

Marion Polaschek

Überlegen Sie gut, wem Sie Ihre Stimme geben!

 

Die wertvollsten Informationen und Einschätzungen erhalten Sie von unabhängigen Personen auf höchster Ebene. Zum Beispiel von einer Richterin des Verfassungsgerichtshofes[1]. Wir erfahren[2], dass sich die Konfliktlösungsbereitschaft in unserem Land generell verschlechtert hat. Wenn sich Kompromisse in der Arbeitswelt nur schwer finden lassen, bleibt oft nur der Weg zu Gericht, was für Beschäftigte meist unerschwinglich ist.

 

Deshalb ist die Pflichtmitgliedschaft in der Arbeiterkammer eine enorm wichtige Garantie für die Übernahme von Rechtsschutz im Einzelfall. Prüfen Sie daher die Programme der wahlwerbenden Fraktionen unbedingt auf deren Position zu dieser Frage! Viele wahlwerbende Gruppen sind de facto von der einen oder anderen politischen im Nationalrat vertretenen Partei abhängig und übernehmen deren Positionen. Es kann demnach ins Auge gehen, wenn man sich nicht vergewissert, wie die jeweilige Fraktion in dieser grundlegend wichtigen Position ihre Mitglieder zu vertreten gedenkt!

 

Können Sie sich noch daran erinnern, wer uns 2018 den 12-Stunden-Arbeitstag in Österreich eingebrockt hat? Googeln Sie und finden Sie es heraus. Ist doch alles nur freiwillig und im Einvernehmen, wurde uns scheinheilig vorgegaukelt, verschwiegen wurde jedoch, dass seither die zeitliche Grenze für die Entlohnungspflicht bei Überstunden deutlich hinaufgerückt ist: Versteckter, aber klassischer Lohnraub also. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, dann überlegen Sie sich jetzt sehr genau, welcher Fraktion Sie Ihre Stimme geben!

 

Halten Sie es für normal, dass Arbeitgeber:innen in Österreich bei der Kündigung grundsätzlich keinen Grund angeben müssen? Dies hat sich in unserer Rechtsordnung so stark etabliert, dass alleine das Nachdenken und Diskutieren darüber, ob das gerechtfertigt ist, als Innovation gilt. Prüfen Sie die Wahlprogramme der Fraktionen darauf, ob Sie neue Ansätze zur Entlastung und Motivationen von und für Arbeitnehmer:innen andenken, vorschlagen und Umsetzungsideen beinhalten.

 

Halten Sie Frauenförderpläne und Lohntransparenz in Österreich für ausreichend und zielführend? Finden Sie es normal, dass Gratisarbeit seit Jahrhunderten im Haushalt geleistet wird? Wenn nicht, schauen Sie bitte nach, ob sich dazu überhaupt etwas in den Wahlprogrammen der einzelnen Fraktionen findet! Übrigens: Wissen Sie vielleicht, wer die erste Frauenministerin, Johanna Dohnal, 1995 ihres Ministeramtes enthoben hat? Richtig: Die eigene Partei. Also: Seien Sie wachsam und lassen Sie sich nicht blenden.

 

Wissen Sie vielleicht, dass betriebsspezifische Regelungen der Arbeitszeit und solche von Zuschlägen oder Zulagen im Kollektivvertrag zu regeln sind, nicht jedoch in Betriebsvereinbarungen geregelt werden dürfen? Fragen Sie doch bei der Fraktion Ihrer Wahl nach, ob dazu Initiativen vorgesehen sind. Wir erleben nämlich seit gut 30 Jahren eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten, der im arbeitsrechtlichen Regelwerk nicht ausreichend Rechnung getragen wird.

 

Bemerken auch Sie, dass Globalisierungsdruck und Flexibilisierung (Stichwort: Standortfrage!) zu einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen und zu einer Überwälzung des unternehmerischen Risikos auf die Arbeitskräfte führt? Fordern Sie bitte zumindest politische Visionen der Fraktion Ihrer Wahl und fordern Sie Maßnahmenkataloge ein.

 

Wissen Sie, dass es in Österreich seit 2020 den weltweit ersten Kollektivvertrag für Fahrradbot:innen gibt? Er gilt jedoch nur für die fünf (!) Prozent der Fixangestellten, nicht aber für die „Scheinselbständigen". Sie sehen, es gibt noch viel zu tun, Gehen Sie deshalb bitte zur Wahl!

 

Helfen Sie mit zu verhindern, dass belegschaftsfeindliches Gedankengut in die entscheidenden Organe der Arbeiterkammer Einzug hält und werfen Sie kritische Blicke auf die Details!

 

 

Stefan Schön

Pressesprecher der UGÖD