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Liste Salzburg: Anträge an den Zentralausschuss 9/2022

Antrag an den Zentralausschuss

Antrag Arbeitszeitverkürzung

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Antrag: Arbeitszeitverkürzung auf 36h/Woche bei vollem Gehalt
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Anträge Arbeitszeitverkürzung auf 36 h / Woche bei vollem Gehalt

 

Im Landesdienst gilt die 40 Stunden-Arbeitswoche. Im Vergleich dazu arbeitet der Großteil der Arbeitnehmer:innen in der Privatwirtschaft um 1 - 2 Stunden weniger pro Woche. Die Personalvertretung hat bereits mehrere Vorstöße unternommen, die Arbeitszeit an jene der Privatwirtschaft anzugleichen.

 

Eine 4-Tage-Woche, wie beispielsweise von der FCG gefordert, wäre theoretisch jetzt schon möglich. Allerdings wird dies von den Dienststellenleitungen oftmals abgelehnt bzw bedeutet eine 4-Tage-Woche bei 40 Stunden eine tägliche Mehrbelastung, da die gleiche Zeit in weniger Tagen „abgearbeitet“ werden muss (10 Stunden pro Tag).

 

Nachdem nun auch Landeshauptmann Haslauer die Forderung der Personalvertretung nach einer weiteren Dienstzeitflexibilisierung unterstützt, sollte bei diesem Punkt demnächst Bewegung in die Diskussion kommen.

 

Eine Reduktion der Stunden bringt 

  • effizienteres Arbeiten
  • mehr Aufmerksamkeit 
  • eine Steigerung der Zufriedenheit der Kolleg:innen
  • positive ökonomische Effekte auf Grund vermehrter Freizeit
  • eine Erhöhung von Geschlechtergerechtigkeit, da die Vereinbarung von Beruf und Betreuungspflichten besser möglich ist
  • eine verbesserte Gestaltung der Work-Life-Balance

 

Antrag an die im Zentralausschuss vertretenen Fraktionen der Personalvertretung:

 

Wir fordern daher weitere Verhandlungen zur Dienstzeitflexibilisierung im Sinne einer Stundenreduktion bei vollem Gehaltsausgleich. Damit könnte ein weiterer wichtiger Schritt gesetzt werden, um den Landesdienst attraktiver zu gestalten.

 

 



Antrag an den Zentralausschuss

Antrag Büroausstattung

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Antrag: Ergonomische Büroausstattung für alle!
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Ergonomische Büroausstattung für alle!

 

Es ist bekannt, dass das Arbeiten im Sitzen und wenig Bewegung langfristig negative Auswirkungen auf die Gesundheit und somit auf die Leistung der Mitarbeitenden haben. Indem negative Einflüsse auf die Gesundheit der Kolleg:innen vermieden werden, verbessert sich gleichzeitig die Arbeitsatmosphäre und die Zahl der Krankheitsfälle wird reduziert. Ein ergonomisch gestaltetes Arbeitsumfeld hat daher mittel- und unmittelbar positive Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit.

 

Derzeit kann ein individuell ergonomisch angepasster Arbeitsplatz nur auf Antrag an die Stabsstelle Bedienstetenschutz umgesetzt werden. Eine entsprechende körperliche Beeinträchtigung mit medizinischer Diagnose muss vorliegen. Der Arbeitsmedizinische Dienst (AMD) wird hier beauftragt, Arbeitsplätze zu überprüfen und entsprechende Einschätzungen vorzunehmen.

 

Kosten für die Einrichtung von ergonomischen Arbeitsplätzen erscheinen auf den ersten Blick hoch. Bedenkt man allerdings die möglichen Folgekosten für Krankenstände, Ausfälle wegen Physiotherapien o.Ä. lohnt sich eine präventive Investition in eine regelmäßige Überprüfung und entsprechende Umsetzung von ergonomischen Arbeitsplätzen.

 

Antrag an die im Zentralausschuss vertretenen Fraktionen der Personalvertretung:

 

Die Arbeitsplätze aller Mitarbeiter:innen sollen sukzessive durch den AMD überprüft werden. Adaptierungen, die durch den AMD vorgeschlagen werden, sind vom Dienstgeber umzusetzen. Dies muss sowohl für die Landesverwaltung, als auch für Bezirkshauptmannschaften, Straßenmeistereien, kleine Anstalten und betriebsähnliche Einrichtungen gelten.