Wir fordern: Verbesserungen im Bildungswesen und höhere Lohnabschlüsse als die Pensionserhöhungen!

Soll der für die Jahre 2025 und 2026 ausverhandelte und beschlossene Lohnabschluss für den öffentlichen Dienst rückgängig gemacht werden?
So wie bei den meisten sozialpartnerschaftlichen Einigungen hat man sich auch für den öffentlichen Dienst an der 12-monatlichen Durchrechnung der inflationsbedingten Kostensteigerung orientiert ("rollierende Inflation") und vereinbart, dass die Einigung für 2025 um 0,3% darunter liegt und im Gegenzug im Jahr 2026 im gleichen Ausmaß darüber. Die Arbeitnehmer:innen treten damit 2025 mit einem Lohnverzichtsanteil in Vorleistung und erhalten einen Ausgleich dafür im nächsten Jahr im selben prozentuellen Anteil von einer noch nicht bekannten rollierenden Inflation als Berechnungsgrundlage für 2026. Weder haben die Arbeitnehmer:innen für 2025 einen "hohen" Lohnabschluss erreicht, im Gegenteil (!), noch entspräche es den Grundsätzen von Fairness und Redlichkeit, den paktierten Ausgleich für 2026 wieder rückgängig zu machen. Außerdem gibt es nicht den geringsten Grund dafür, ausgerechnet bei den für das Funktionieren des gesamten Staatswesens Beschäftigten irgendwelche Sonderopfer einzufordern, weil es auch im öffentlichen Dienst keine Jobgarantien gibt und das Lohnniveau unterdurchschnittlich ist.
Würden Lohnzurückhaltung oder gar Nulllohnrunden der angeschlagenen Wirtschaft angesichts weiterhin sinkender Konjunkturwerte helfen?
Ein klares "Nein"! Niedrige Lohnabschlüsse senken die Kaufkraft und damit den für das Wirtschaftswachstum notwendigen Konsum, die Lohnsteuer- und die Mehrwertsteuereinnahmen. Konjunkturbelebend würden nicht niedrige, sondern hohe Löhne wirken, um beispielsweise dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Ergänzend dazu sollten Investitionen in die Fähigkeiten der Arbeitnehmer:innen stattfinden.
Welche Einnahmequellen stünden der Bundesregierung zur Budgetsanierung zur Verfügung?
Es ist bemerkenswert, dass in der aktuellen medialen Diskussion die Lohnabschlüsse und Sozialleistungen für Arbeitnehmer:innen in der Schusslinie liegen, während die Gewinnentwicklung der Unternehmen völlig außer Betracht bleibt. Diese sind auch nach zwei Jahren negativer Wirtschaftsentwicklung auffallend hoch, was sich aus den Einnahmen aus der Körperschaftssteuer klar ablesen lässt. Dass diese vor kurzem prozentuell gesenkt wurde, ist angesichts der prekären Lage des Budgethaushalts anachronistisch. Expert:innen des ÖGB fordern daher:
"Eine Rücknahme der Körperschaftsteuersenkung von 23 auf (die bis zum Jahr 2022 geltenden) 25 Prozent ist das Mindeste, was Unternehmen zur Budgetsanierung beitragen sollten."
Welche wirtschaftspolitischen Maßnahmen würden helfen?
Angesichts extrem hoher Energiekosten – die Haupttriebfeder für vergleichsweise viel zu hohe Inflationswerte in Österreich – sollte ein EU-weit gemeinsamer Energie- und Kapitalmarkt geschaffen werden. Dazu die Umsetzung der überfälligen, nachhaltigen Verbesserungen im Bildungswesen und die Bedachtnahme darauf, dass Lohnabschlüsse höher als die Pensionserhöhungen angesetzt werden müssten.
Das wären die Eckpfeiler einer verantwortungsvollen Konsolidierungspolitik.
Mit Dank an Hannes Grünbichler für den Hinweis auf den Zusammenhang zwischen Lohnpolitik und Pensionsbemessung, sowie weitere Quellenhinweise.
Stefan Schön
Pressesprecher