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Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt

Die UGÖD fordert die rechtliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen mit den übrigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern

Die Betroffenen erhalten in den Behindertenwerkstätten eine Art Taschengeld. Für diese Menschen wird damit eine Abhängigkeit geschaffen, die sie nicht am vollen beruflichen Leben teilhaben lässt. Eine aktuelle Umfrage der Caritas zeigt, dass Menschen mit Behinderung in den regulären („ersten“) Arbeitsmarkt drängen. Die Integration dieser Gruppe von Arbeitnehmer*innen scheitert jedoch oft an der mangelnden Sensibilität von Dienstgeber*innen, an Informationsmangel hinsichtlich von Fördergeldern, sowie am wirtschaftlichen Kalkül. Eine Ausgleichstaxe von 411,-- Euro für die Nichtbeschäftigung eines Menschen mit Behinderung pro 25 Mitarbeiter*innen zwingt nämlich kein Unternehmen zur Anstellung von Menschen mit Behinderung.

 

Die Unabhängigen GewerkschafterInnen im öffentlichen Dienst und den ausgliederten Betrieben fordern daher:

  • eine Informationskampagne in Betrieben zu den Fördermöglichkeiten der Anstellung von Menschen mit Behinderung
  • eine empfindliche Erhöhung der Ausgleichstaxe und
  • einen gerechten Lohn für Mitarbeiter*innen in Behindertenwerkstätten.

 

 



Wir helfen dir:

 

Referat für Menschen mit Behinderung

 

Wir beraten dich und helfen dir. Und wir achten auf die Einhaltung des Behinderteneinstellungs- und des Gleichbehandlungsgesetzes. Es gibt gute gesetzliche Maßnahmen zur Integration von Menschen mit Behinderung in die Arbeitswelt:

  • Beschäftigungspflicht der Arbeitgeber
  • Fördermaßnahmen
  • Verbot und Schutz vor Diskriminierung
  • Kündigungsschutz
  • Gleichbehandlung
  • Barrierefreiheit

Wir achten auf die konsequente Umsetzung der Gleichbehandlung von behinderten und nicht behinderten Menschen, wir sensibilisieren, beraten und wirken in verschiedenen Gremien mit. Und wir fördern behindertenspezifische Themen im Arbeitsverhältnis und in der Gesellschaft.