Die Menschen in Österreich haben ein Recht auf eine unabhängige und starke Justiz, auf eine unabhängige, objektive und gut ausgestattete Bundesverwaltung und einen den Menschen verpflichteten Öffentlichen Dienst.
Die Gehälter werden ab 1. Jänner 2020 um 3,05 % bis 2,25 % erhöht, die Erhöhung der Zulagen beträgt lediglich 2,3 %. Unsere Forderungen wurden von der GÖD auch dieses Jahr nicht umgesetzt.
Wir, die UGÖD, sind parteipolitisch unabhängig. Wir sind jedoch sicherlich nicht neutral, wenn es um die Anliegen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geht und um deren Durchsetzung.