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Ruhestand: Neue 3-Monatsfrist

Rechtsinformation aus dem Kreidekreis 1/2020

NEU: Pensions- / Ruhestandsansuchen nun 3 Monate vorher

 

Früher konnte um Pension bis zu 1 Monat davor angesucht werden. Jetzt ist diese Frist 3 Monate. Das gilt sowohl für die Ruhestandsversetzung von Beamt*innen bei der Bildungsdirektion, als auch für das Pensionsansuchen von Vertragsbediensteten bei der Pensionsversicherungsanstalt. Wer also zB mit Ende des Schuljahres aufhören und ab 1.9.2020 Pension beziehen will, muss bis Mai 2020 ansuchen! Und wer mit 1.12.2020 Pensionist*in sein will, bis August. 

 

Vertragsbedienstete müssen rechtzeitig kündigen

 

Gleich geblieben ist, dass Vertragsbedienstete zusätzlich bei der Bildungsdirektion kündigen müssen und dafür die Fristen aus jusline.at/gesetz/vbg/paragraf/33 gelten:

 

Bei Vertragsdauer von 15 Jahren sind das 5 Monate. Daher z.B. Kündigung im März bei gewünschtem Vertragsende am 31. August. Wessen Vertrag vor 2003 begann und daher Abfertigung alt hat, bekommt diese nur, wenn wegen Pensionsanspruch gekündigt wird (daher dazuschreiben!). Bei kürzerer Vertragsdauer: 10/5/2/1 Jahre -> 4/3/2/1 Monate.

 


Quelle:

 

Mehr im aktuellen Kreidekreis auf Seite 13:

http://archiv.oeli-ug.at/krkr2001.pdf