Gleich vorweg: Dieses Geheimnis könnte nur von jenen gelüftet werden, die die Erhöhung der Belastung um 100% (!) für die in der BVAEB Versicherten hinter verschlossenen Türen beschlossen haben und diese Türen werden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit geschlossen bleiben. Diese 100%ige Erhöhung der Kostenbelastung erfolgte ohne öffentliche, mediale Diskussion, völlig überraschend von einem Tag auf den anderen, durch einen Beschluss des Verwaltungsrats der BVAEB. Dieser Tag war Montag, der 1. Juni 2026 und Mitglieder der Gewerkschaft öffentlicher Dienst (GÖD) wurden am 30. Mai 2026 davon informiert, das war der Samstag davor. Noch früher informiert war die Sozialministerin Korinna Schumann, die am 17. Mai 2026, zwei Tage nach dem Beschluss des BVAEB-Verwaltungsrates ebendiesen Beschluss bescheidmäßig genehmigt hat. Warum das so wichtig ist? Weil die BVAEB zwei Aufsichtsbehörden hat: Die eine ist die Sozialministerin, die andere der Finanzminister. Der Finanzminister konnte deshalb mit einem relativ kleinen zusätzlichen Einsparungsdetail im Koffer wenige Tage später zu seiner Budgetrede antreten - sein politisches Interesse an Einsparungen liegt auf der Hand. Die Sozialministerin wiederum hatte sich wohlweislich im Voraus festgelegt, wonach die finanzielle Belastung der Versicherungsnehmer:innen in Ordnung geht. Wer sich dennoch dadurch beschwert erachtet, braucht gar nicht daran zu denken, sich an eine der beiden Aufsichtsbehörden zu wenden, denn diese haben sich deklariert: Das passt schon.
Wenn es angeblich passt, so sehen wir uns an, für wen eigentlich:
Der jahrzehntelangen Tradition entsprechend natürlich für die inzwischen radikal verkleinerte Gruppe angeblich privilegierter Beamtinnen und Beamten, deren günstigen Ruhestandsbestimmungen mit 2003 beginnend praktisch abgeschafft wurden. Man kann also trotzdem scheinheilig argumentieren, dass diese Personengruppe sich an den Gesundheitskosten über Selbstbehalte beteiligen soll, die es so bei den Versicherten der ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) nicht gibt. Aber Angestellte der ÖBB sowie von Privatbahnen? Beschäftigte von Schlaf- und Speisewagenbetrieben sowie Seilbahnunternehmen? Beschäftigte in knappschaftlichen Betrieben? Vertragsbedienstete der Wiener Linien? Weitere Vertragsbedienstete, so auch die Bundeslehrer:innen an den Schulen, die niemals irgendwelche Privilegien empfangen haben?
Nein, das passt selbstverständlich nicht, sondern es ist das Resultat einer dilettantisch versuchten und vermurksten Zusammenführung von Sozialversicherungsträgern, mit der den Österreicher:innen die Einsparung einer „Patientenmilliarde“ versprochen wurde, während in Wahrheit nur enorme zusätzliche Kosten entstanden sind. Und wann immer etwas besonders unvernünftig und dämlich in unserer Republik abläuft, dann hat das meist mit diesen drei Buchstaben zu tun: FPÖ, die das Sozialversicherungs-Organisationsgesetz 2018 mit der ÖVP durchgeboxt hat und damit jenen Schaden angerichtet hat, der sich Jahre später manifestiert. Die Rechnungen zahlen die Versicherten je älter sie werden und je mehr ärztliche Versorgung sie benötigen: Kurzsichtigkeit von damals begegnet dem Sozialbedarf von heute.
Das wirtschaftliche Kalkül lautet: Mehr alte Menschen bedeuten mehr Arztbesuche pro Person, die sich seit 1. Juni pro Person auf das Doppelte verteuern. Eine Verhöhnung älterer Menschen, die von der Sozialpartnerschaft im Stich gelassen werden und für eine Budgetkonsolidierung ohne Strukturreformen im Gesundheitswesen ein Geldopfer erbringen müssen.
Die Erhöhung der Selbstbehalte für die Versicherten in der BVAEB mögen ein minimales fiskalisches Detail rund um die Entschuldung des Budgets der Republik sein, sie sind aber ein besonders falsches Signal in besonders schwierigen Zeiten. Dazu kommt, dass die Optik des Zustandekommens unter merkwürdiger Mitwirkung des Sozialpartners GÖD besonders unglücklich ist.


