· 

Newsletter Pension Dezember 2022

Gaby Bogdan

von Gaby Bogdan

UGÖD-Mandatarin in der GÖD-Bundesleitung BV22 (Pensionist*innen),
Pädagogin im Ruhestand

gaby.bogdan@ugoed.at

 

 

Pensionsanpassung ab 1. Jänner 2023

 

Unsere Pensionen werden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben generell um die berechneten 5,8% erhöht. Obwohl von vielen Seiten eine höhere Anpassung vehement verlangt wurde (und von einigen Politiker:innen im Vorfeld auch in Aussicht gestellt wurden) ist es leider nicht mehr geworden. Was von praktisch allen Gewerkschaftsvertreter:innen aller Branchen für die Pensionist:innen abgelehnt wurde, tritt nun ein: eine Einmalzahlung im März!

 

Genaueres:

 

  • Alle Pensionen und Ruhebezüge bis monatlich brutto € 5.670,- werden mit 5,8% angepasst. Pensionen und Ruhebezüge über diesem Betrag erhalten monatlich einen Pauschalbetrag von € 329,-.

  • Direktzahlungen: Gestaffelt per 1. März 2023 bis zu einer Bruttopension € 2.360,-. Diese “Einmalzahlung” ist kein Pensionsbestandteil und hat damit auch keinen Einfluss auf zukünftige Pensionserhöhungen!

 Eine ausführlichere Darstellung der Pensionsanpassungen ist auf der Homepage goed.penspower.at abrufbar.

 

Aus unserer Sicht wäre es heuer absolut nötig gewesen, einen höheren Beitrag zur Erhaltung der Kaufkraft der Pensionist:innen zu beschließen - liegt doch die Inflationsrate derzeit fast doppelt so hoch!

 

Wir können jedenfalls gespannt sein, ob bei der nächstjährigen Berechnung der Pensionsanpassung diese Tatsache berücksichtigt wird!

 

Kreditvergabe an Pensionist:innen

 

Immer wieder haben Pensionist:innen Probleme mit Bankgeschäften. Eines davon ist das Erhalten von Krediten. Das soll sich jetzt ändern. Wenn Sicherheiten vorhanden sind und die anfallenden Kreditraten aus den Pensionsbezügen abgedeckt werden können, soll es auch für Pensionist:innen in Zukunft möglich sein, Kredite zu erhalten. Dies ist in der gegenwärtigen Situation von Bedeutung, weil zum Erreichen der Klimaziele möglicherweise Investitionen zu tätigen sind, die aus Pensionszahlungen nicht so leicht abzudecken sind.

 

Frauenpensionen

 

Im Jahr 2022 fiel der “Equal Pension Day” auf den 3. August. Dieses Datum markiert jährlich jenen Tag, an dem Männer bereits so viel Pension bezogen haben, wie Frauen erst bis zum Jahresende erhalten werden. Damit sind Frauenpensionen um 41,06% niedriger als Männerpensionen! (Die Verbesserung gegenüber 2021 beträgt nur magere 0,52%!) 

 

Die Gründe dafür sind vielfältig: 

 

  • Frauen leisten wesentlich mehr unbezahlte Arbeit! Das führt sehr häufig zu einer reduzierten Arbeitszeit im Beruf und damit einem geringeren Erwerbseinkommen sowie in Folge zu geringeren Pensionsbeiträgen.

  • Die Möglichkeiten der Kinderbetreuung sind nach wie vor beschränkt! Einen Rechtsanspruch darauf gibt es noch immer nicht!

  • Übrigens: Immer noch beziehen 18% der Frauen keine eigene Pension.

 

Fazit: Frauen sollten sich rechtzeitig informieren und die Auswirkungen unterschiedlicher Arbeitsverhältnisse auf ihre Pensionsansprüche kennen!