Gaby Bogdan
UGÖD-Mandatarin in der
GÖD-Bundesleitung BV22 (Pensionist*innen)
Pädagogin im Ruhestand
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Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen!
In den letzten Wochen haben sich viele von euch für die Zusendung des „Pensionist:innen Newsletters“ angemeldet Das ist sehr erfreulich und gibt uns die Möglichkeit zu einer effektiven Vernetzung in unserem Bereich!
Ich bin als zukünftiges Mitglied der Bundesleitung der Pensionist:innen in der GÖD für die UGÖD tätig. Ich wäre auch sehr dankbar für Rückmeldungen oder auch für Anfragen von euch!
Meine Mailadresse ist links zu finden. Es wäre aber auch kein Problem mich telefonisch zu kontaktieren! Tel.: 0660/7697586.
Pensionserhöhung
Der heutige Newsletter beschäftigt sich - wenig überraschend - vorwiegend mit dem Gerangel um die Pensionserhöhung. Seit Anfang September werden mit dem Sozialministerium durch den Seniorenrat Verhandlungen geführt. Der Seniorenrat gilt übrigens als „Sozialpartner“, hat also durchaus ein gewichtiges Wort mitzureden, wenn es um die Pensionsanpassungen geht.
In diesem Zusammenhang sind die Positionen der einzelnen Parteien von Bedeutung:
Ich habe versucht diese in aller Kürze zusammenzufassen:
- SPÖ fordert 10% Erhöhung.
- ÖVP will verhandeln ohne ein angepeiltes Ziel zu nennen. (ev. unter Einbeziehung der erfolgten
- Einmalzahlungen wie Klimabonus, etc.)
- FPÖ will massive Pensionserhöhungen. „Alles unter 10 % wäre ein Hohn“
- NEOS legen sich auf eine nach der „Benya-Formel“ errechneten Erhöhung von 5,8% fest.
- GRÜNE machten 2 Vorschläge. Sozialminister Rauch: Erhöhung von 8 - 10%.
- Vizekanzler Kogler: 2 - 2,5% über dem gesetzlichen Wert und Sockelbetrag für kleine Pensionen. (ev. weniger im nächsten Jahr)
Forderungen der UGÖD:
Ich verzichte an dieser Stelle auf die Aufzählung aller Belastungen, die bereits jetzt, aber wahrscheinlich auch im nächsten Jahr auf uns alle und damit natürlich auch auf uns Pensionist:innen zukommen. Zuerst einige Fakten zur Entwicklung der Pensionen:
- In den letzten Jahren ist die Entwicklung der Pensionserhöhungen bei kleinen und mittleren Pensionen um 24% hinter der Entwicklung der Erhöhung von Löhnen und Gehältern der Aktiven
zurückgeblieben. Höhere Pensionen haben sogar 32% gegenüber der Erhöhung der Löhne bzw. Gehälter der Aktiven verloren.
- Die Berechnung der gesetzlich vorgeschriebenen Pensionsanpassung erfolgt nach der „Benya-Formel“, die aus den 70er Jahren stammt. Aktuell ist das die Durchrechnung der Inflationsraten von
August 2021 bis Juli 2022. Berücksichtigt sollte auch das Wachstum des BIP werden. Die errechnete Quote von 5,8% ist durch diese Formel entstanden.
- Pensionen werden jährlich am 1. Jänner erhöht. Die Monate vom August bis Dezember des laufenden Jahres (mit der aktuellen Inflationsrate von 9,1 - 9,3% werden somit erst bei den Verhandlungen
im nächsten Jahr berücksichtigt.) Die Forderung nach einer Vorverlegung der Pensionsanpassung ist daher anlässlich der Inflationshöhe mehr als gerechtfertigt.
- Die Inflationsrate des „kleinen“ Warenkorbs, der wahrscheinlich für uns Pensionist:innen von größerer Bedeutung ist, liegt übrigens bei 20%. Wir haben uns daher nach Durchrechnung einiger Fakten und gemeinsamen Überlegungen auf folgende Forderungen geeinigt: