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Nicht für alle: Pensionsreform 2020

„Hacklerregelung“ gilt nicht für Beamt*innen

 

Die im September durch den Nationalrat beschlossene Pensionsreform sieht ab 1. 1. 2020 eine neue Regelung für Langzeitversicherte vor. Durch diese neue „Hacklerregelung“ ist eine Frühpension für ASVG-Versicherte, Bauern und Selbständige ohne Abschläge möglich.

 

Für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes wirkt sich diese Neuregelung jedoch diskriminierend unterschiedlich aus. Vertragsbedienstete des Bundes werden von der Neuregelung profitieren, da sie wie Arbeitnehmer*innen in der Privatwirtschaft nach dem ASVG versichert sind.  

 

Für Beamt*innen gilt diese Neuregelung nicht und trifft besonders Kolleg*innen, die vor ihrer Dienstlaufbahn im Bundesdienst eine Lehre absolviert haben oder bereits kurze Zeit nach der Matura in den Bundesdienst eingetreten sind.  

 

Beamtinnen sind gegenüber männlichen und weiblichen ASVG-Versicherten doppelt benachteiligt, da diese bereits jetzt bis zum 65. Lebensjahr arbeiten müssen, um ohne Abschläge in den Ruhestand treten zu können.

 

Stattdessen: Abschläge bei Beamt*innen

 

Abschläge bei Beamt*innen: Für jeden Monat der Ruhestandsversetzung vor dem regulären Pensionsantritt mit 65 Jahren sind im Rahmen der „Parallelrechnung“ pro Monat des früheren Pensionsantrittes

  • nach der "Schwerarbeiterregelung" 0,12 Prozentpunkte (= 1,44 Prozentpunkte pro Jahr) und
  • beim "Pensionskorridor" sowie bei der "Hacklerregelung" und bei Pensionierung wegen dauernder Dienstunfähigkeit 0,28 Prozentpunkte (= 3,36 Prozentpunkte pro Jahr) abzuziehen.
  • Beim "Pensionskorridor" werden vom Ruhebezug noch zusätzlich 0,175% pro Monat abgezogen.

UGÖD: Diskriminierung

 

Daher sehen wir Unabhängigen Gewerkschafter*innen im öffentlichen Dienst die Ausgrenzung der Beamt*innen bei der beschlossenen Pensionsreform als diskriminierend an und ersuchen den Vorstand der Gewerkschaft öffentlicher Dienst sich dafür einzusetzen, dass die österreichische Gesetzgebung auch Beamtinnen und Beamten nach 45 pensionsversicherten Arbeitsjahren wie allen anderen Bürger*innen eine abschlagsfreie Pension ab 62 ermöglicht.

 

 

Friedrich Hess, Beate Neunteufel-Zechner und Manfred Walter

 



PDF-Download: Stellungnahme der UGÖD

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Stellungnahme der UGÖD zur Pensionsreform 9/2019
UGÖD-Stellungnahme zur Pensionsreform09-
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