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UGÖD fordert Adaptierungen bei der Reform des Maßnahmenvollzugs

Wir fordern: Einbindung von Vollzusgpraktiker:innen und Nachbetreuungsunterbringung für psychisch kranke und jugendliche Rechtsbrecher:innen

Zwei Hände mit geöffneten Handschellen

Die Stv. Vorsitzende der UGöD und Leiterin des Psychologischen Dienstes der Justizanstalt Stein Mag.a Sandra Gaupmann begrüßt das Vorhaben der Reformierung des Massnahmenvollzuges:

 

 

Psychisch kranke Rechtsbrecher sind nach Verbüßung ihrer Strafzeit nicht mehr im Strafvollzug unterzubringen, sondern müssen in das Gesundheitssystem überführt werden.

Dies bedarf allerdings logistischer und fachlicher Überlegungen und die Einbindung aller relevanter Umwelten, wie beispielsweise dem Gesundheitssystem und täglich mit dieser Klientel arbeitenden Bediensteten. Endlich hat eine Justizministerin reagiert und nach 50 Jahren das Maßnahmenvollzugsgesetz angepasst, welches allen Minister:innen davor offenbar kein Anliegen war. Allerdings dürfte die Frau Justizministerin durch ihre Strafvollzugsexpert:innen im BMJ schlecht beraten worden sein, denn niemand, der im Strafvollzug an der Basis mit psychisch kranken Straftäter:innen im direkten persönlichen Kontakt arbeitet, hätte dieser Gesetzesvorlage zugestimmt, wenn dieses Klientel nun unversorgt und unbedingt entlassen werden soll.“

 

Mag.a Sandra Gaupmann

 

Leider sei dieses Vorgehen der Nichteinbeziehung von Praktiker:innen laut Gaupmann Usus in der Generaldirektion, obwohl sogar Interessenvertretungen und Arbeitsgemeinschaften für Sozialarbeit, Psychologie und Pflege im Strafvollzug implementiert sind und deren Sprecher:innen wertvolle vollzugliche Inputs liefern könnten. Diesbezüglich dürfte die Abteilung Betreuung, in der sogar kürzlich eine personell äußerst großzügig ausgestattete Stabstelle für den Maßnahmenvollzug implementiert wurde, versagt haben, da unter anderem ausschließlich der Expertise von Theoretiker:innen und eben nicht jener der Praktiker:innen gefolgt wurde. Äußerst problematisch sieht dies die UGöD der zivilen Bediensteten auch bezüglich der Reform der zukünftigen Anhaltung von Jugendlichen, auch hierbei zeigt sich das gleiche Bild der reinen Theoretiker:innenkonzeption.

 

Da die Reform des Strafvollzuges generell mehr als notwendig und die Absichten der Frau Bundesministerin äußerst begrüßenswert sind, ist jedoch die Frage zu stellen, ob zuständige Entscheidungsträger:innen in der Generaldirektion die gleichen Interessen der Resozialisierung verfolgen, denn Nachbetreuungseinrichtungen für psychisch kranke Straftäter:innen wurden – trotz der Kenntnis des höchst dringenden Bedarfes – in den letzten Monaten nicht ausreichend forciert.

 

Die UGöD der zivilen Bediensteten fordert die Nationalratsabgeordneten auf, einen Initiativantrag zu stellen, um das Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetz insoferne zu adaptieren, dass die zu entlassenen Untergebrachten, in einer entsprechenden Nachsorgeeinrichtung gewährleistet untergebracht, nicht ihrem Schicksal überlassen werden und somit auch die Sicherheit der österreichischen Bevölkerung weiterhin gewährleistet ist! Zudem wird gefordert, dass Vollzugspraktiker:innen, wie bspw. die Sprecher:innen der Interessens- bzw. Arbeitsgemeinschaften an Justizanstalten in solch essentiellen Entscheidungen zukünftig und insbesondere auch für Jugendliche eingebunden werden.

 

Quellen: