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Update: Universitätsgesetznovelle 2021

Schlechte Noten für die „Effizienz-Novelle“

Ein Klemmbrett mit Papier

Geplante Uni-Novelle: 567 (!) kritische Stellungnahmen

 

Am 15.01.2021 ging die Begutachtungsfrist für den Ministerialentwurf betreffend das Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz (UG) 2002, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz und das Hochschulgesetz 2005 geändert werden, zu Ende. Die inzwischen 567 abgegebenen Stellungnahmen stellen der geplanten Novellierung des Universitätsgesetzes durchwegs ein sehr schlechtes Zeugnis aus.

 

Politische Indoktrinierung auf Kosten der Qualität

 

Der Verband des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an den österreichischen Universitäten (ULV) sieht in seiner Stellungnahme „Tendenzen zu politischer und wirtschaftlicher Indoktrinierung des autonomen Gestaltungsraums der Universitäten und die geplante Straffung im Studienrecht auf Kosten der Qualität in Forschung und Lehre“ (Zitat). Im Fokus steht die Kritik „an den geplanten, völlig überzogenen, ministeriellen Durchgriffsrechten auf Kosten der universitären Autonomie, der weltfremden und geradezu vom Prinzip der Abschreckung getragenen Gestaltung des Studienrechts sowie den völlig missglückten arbeitsrechtlichen Neuerungen zur vordergründigen Begünstigung bei tatsächlicher Verschärfung prekärer Beschäftigungen“ (Zitat, siehe ULV Pressemeldung - ots.at, 15.01.2021).

 

Unis: Schnelligkeit oder Qualität?

 

In ihrem Blogbeitrag „Adieu Uni?“ unterzieht Marion Polaschek (UVAB-UG, stv. Betriebsratsvorsitzende für das allgemeine Universitätspersonal der Universität Wien) vor allem die studienrechtlichen Aspekte dieser UG-Novelle einer ersten kritischen Betrachtung. Sie stellt die Frage, welche der drängenden Probleme der Universitäten mit einer Mindestanzahl an Prüfungsleistung gelöst werden können. Karteileichen verursachen keine Kosten, beschäftigen das Personal nicht und können so auch keinen Finanzierungs- oder Entlastungsbeitrag leisten. Vielmehr muss hinterfragt werden, warum man an einem indikatorbasierten Finanzierungssystem festhält, das viele Gruppen, wie Berufstätige, chronisch Kranke oder auch Mehrfachstudierende von universitärer Bildung fernhält. Schnelligkeit sollte kein Indikator für Qualität sein.

 

Mehr Kontrolle, weniger Demokratie

 

Die UVAB/UG hat ebenfalls eine Stellungnahme aus Sicht des allgemeinen Universitätspersonals zur Novelle abgegeben. Hauptkritikpunkte sind der Abbau von universitärer Demokratie und Mitbestimmung, die Gefahr der Einschränkung der Kontrollrechte bei Stellenbesetzungen und die anhaltende Praktik von möglichen Kettenarbeitsverhältnissen, die weiter atypische, prekäre Arbeitsverhältnisse – immer öfter auch im allgemeinen Personal - bleiben und nur im neuen Gewand daherkommen. Das hat Auswirkungen, die noch nicht abschätzbar sind. Es steht außerdem zu befürchten, dass diese umfassenden Eingriffe in das universitäre Gefüge kostenneutral ablaufen sollen und somit zu Lasten des ohnehin schon ausgedünnten Personalstandes gehen werden.

 

Novelle diskriminiert Menschen mit Behinderung

 

Die Novelle des Universitätsgesetzes bringt für Menschen mit Behinderung eine starke Verschlechterung. Ein möglicher Studienausschluss nach zwei Semestern stellt eine schwerwiegende mittelbare Diskriminierung dar. Außerdem negiert diese Novelle mit Sonderregelungen Artikel 24 der UN-Behindertenrechtekonvention.

 

Mit der Novelle sollen Sonderregelungen eingeführt werden, die auf einen bestimmten Grad der Behinderung abzielen. Diese Vorgehensweise wird für Studierende mit Behinderungen, von denen 11% keinen Behindertenausweis haben, eine enorme Belastung und Benachteiligung bringen. Positiv erwähnt werden kann, dass nun die Prüfungsabnahme auf elektronischem Weg durchführbar wird. Bei der technischen Ausstattung dafür muss dann aber auch auf die Barrierefreiheit im Sinne der UN-Konvention geachtet werden.

 

Links:



Marion Polaschek

Marion Polaschek

UGÖD-Homepage und Öffentlichkeitsarbeit
Betriebsrätin Universität Wien

 

marion.polaschek@univie.ac.at

 


Sabine Hammer

Sabine Hammer

UGÖD Schriftführung,

stv. UGÖD-Kassierin

 

Vorsitzende des UniversitätslehrerInnenverbandes an der Vetmeduni Vienna (ULV),

Mitglied des Senats Vetmeduni Vienna,

Schriftführerin im Präsidium des ULV Österreich,

Gründerin und stv. Obfrau desWissenschafterinnen-Netzwerks

"WISIA - Women in Sience - an Interdisciplinary Association"

 

Veterinärmedizinische Universität Wien
Veterinärplatz 1, 1210 Wien

Institut für Immunologie

 

sabine.hammer@phylo-dat.net

 

 


Manfred Pacak

Manfred Pacak

Stv. Vorsitzender UGÖD,

Referat für Menschen mit Behinderung

 

Vertragsbediensteter beim BMLV,

ausgebildete Behindertenvertrauensperson,

Laienrichter beim Arbeits- und Sozialgericht
manfred.pacak@ugoed.at

 

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