Aus für Studis mit Job und Familie? Nur die Schnellsten dürfen studieren? Neue Uni statt Problemlösung?
Unis im Lockdown: Eigeninitiative, Improvisationskunst und Arbeitszeitüberschreitungen ohne Aufwandersatz?
Wir fördern an unserer Universität ein kreatives Umfeld, in dem der akademische Diskurs auf höchstem Niveau störungsfrei ausgetragen werden kann.
Insbesondere setzen wir uns dafür ein, dass auch kritisches Feedback willkommen ist, weil es als Chance für unsere Universität verstanden wird, sich im Positiven weiterzuentwickeln.
Dabei ist es die Aufgabe des Betriebsrats zu vermitteln, um sachorientierte Lösungen zu realisieren.
Mit und ohne COVID-Krise - jeder von uns kann völlig unverhofft in die Situation kommen, rechtlichen Beistand zu benötigen.
Unsere jahrelange Erfahrung in der Personalvertretung hat gezeigt, dass es für externe Institutionen (zB. Arbeiterkammer, Anwaltskanzleien, Gerichte etc.) oft schwierig ist, die universitäre Spezialsituation des künstlerisch-wissenschaftlichen Personals rasch einzuschätzen, sind doch Begriffe wie zB. Entwicklung und Erschließung der Künste (kurz EEK) und die Freiheit von Forschung, Kunst und Lehre Fachtermini, wie sie im „normalen“ Arbeitsrecht nicht oft zur Anwendung kommen.
Wir sind in der Lage, in Ihrem Interesse jederzeit professionell den nötigen Praxisbezug herzustellen, wenn es darum geht, dass externe Rechtsanwender*innen die an Universitäten geltende besondere Rechtslage korrekt einschätzen. Dabei bleibt es jedoch immer unser Ziel, die nötigen Klarstellungen zuerst KUG-intern zu treffen.
Unser fachlich breit aufgestelltes Team aus vielen künstlerischen Bereichen, dem auch zwei Jurist*innen des Hauses angehören, verfügt in diesem Sinne über die nötige Kompetenz, Sie im Notfall effektiv zu unterstützen.
Eine Universität ist eine Expert*innen-Organisation.
Wir setzen uns dafür ein, dem wahren Stellenwert des künstlerischwissenschaftlichen Personals durch echte Partizipation bei der Entwicklung von Qualitätskriterien Rechnung zu tragen. Es ist unser Ziel, dass sich die KUG durch den Input aus den Fachkreisen der Kolleg*innenschaft bottom up weiterentwickelt.
Ein wichtiges Beispiel hierfür ist die Definition des Begriffs der Entwicklung und Erschließung der Künste (EEK), die vor nicht allzu langer Zeit vom Rektorat präsentiert wurde. Grundsätzlich ist anzumerken, dass der EEK in vielen arbeitsrechtlichen Aspekten an der Universität maßgebliche Bedeutung zukommt. Es geht dabei zB. um die Frage, ob Ihre künstlerischen Tätigkeiten als Erfüllung Ihrer EEK -Dienstpflichten anerkannt werden, oder ob Ihnen Freistellungen zum Zweck (externer) künstlerischer Aktivitäten gewährt werden.
Unser Ziel ist es, den Begriff EEK nicht einschränkend zu interpretieren. Vielmehr soll eine weite und flexible Auslegung die Vielfalt Ihrer künstlerischen Ansätze Rechnung tragen. Sie als Künstlerinnen und Künstler leben diesen Begriff tagtäglich. Er soll daher nach unserer Auffassung den vordienlichsten Zweck der EEK widerspiegeln: dem künstlerischen Erkenntnisgewinn.
Wir setzen uns dafür ein, dass die Universität den hochqualifizierten Mitarbeiter*innen des akademischen Mittelbaus am eigenen Haus einen Zugang zu entsprechenden Karrieremöglichkeiten eröffnet.
Sowohl Institutvorständ*innen als auch Lehrende sollen sich in Bezug auf ihre Aufgaben administrativ optimal unterstützt fühlen. So können sie ihre Ziele in den Bereichen Kunst, Wissenschaft, Forschung, EEK und Lehre auf höchstem Niveau verwirklichen. Zudem möchten wir dafür eintreten, dass akademischen Funktionsträger*innen auf ihren Wunsch eine Reduktion der Lehrverpflichtung vertraglich zugesichert oder eine Assistenz zur Verfügung gestellt wird. So können sie sich optimal ihren Leitungsaufgaben widmen.
In diesem Zusammenhang wollen wir die 2018 mit dem Rektorat bereits initiierten Gespräche in Bezug auf die Lehrfächergewichtung sowie die Ausstattung mit Korrepetition wieder aufnehmen, welche im Interimsrektorat nicht weitergeführt wurden und nunmehr wegen der Coronasituation anderen Prioritäten wichen.
In Zusammenarbeit mit der Arbeiterkammer Steiermark (kurz AK) führt der Betriebsrat seit Jahren regelmäßige Budgetanalysen durch. Wenig überraschend bestätigte sich dabei zuletzt, dass sich die Budgetsituation der KUG tatsächlich negativ entwickelt hat. Dennoch wird die KUG weder von der AK noch vom Universitätsrat als besorgniserregender „Sanierungsfall“ gesehen.
Ein sparsamer, wirtschaftlicher und zweckmäßiger Umgang mit den Mitteln der Universität ist auch uns ein großes Anliegen. Im Rahmen der sogenannten Rechtskontrollfunktion des Betriebsrates (siehe z.B. die wirtschaftlichen Informations-, Interventions- und Beratungsrechte des BR laut Arbeitsverfassung) wird es jedoch verstärkt unsere Aufgabe sein, die richtigen Fragen zu stellen, wenn es darum geht, im Forschungs- Kunst- und Lehrbetrieb die nötigen Ressourcen im Bereich die Universität sicherzustellen.
Wir möchten insbesondere, dass von Budgetkürzungen für unsere künstlerischwissenschaftlichen Einheiten soweit wie möglich Abstand genommen wird, sodass weiterhin entsprechende Mittel für ein breit gefächertes Lehrveranstaltungsangebot (inklusive Wahlfächer), wissenschaftliche Publikationen, EEK-Projekte, Gastvorträge, Symposien etc. zur Verfügung stehen.
Wir setzen uns dafür ein, dass die Universität den hochqualifizierten Mitarbeiter*innen des akademischen Mittelbaus am eigenen Haus einen Zugang zu entsprechenden Karrieremöglichkeiten eröffnet.
Im Kollektivvertrag der Arbeitnehmer*innen an Universitäten ist beispielsweise ein Gehaltsschema vorgesehen, das an den Musikuniversitäten noch bis heute de facto kaum Anwendung findet, nämlich das PostDoc-Schema für Senior Artists und Senior Lecturers.
Darüber hinaus plädieren wir für die Ausweitung der Palette der Habilitationsfächer, damit unser hochqualifizierter Mittelbau vermehrt in die Lage versetzt wird, im Zentralen Künstlerischen Fach zu unterrichten.
Zudem arbeiten wir in der neu gegründeten „Arbeitsgruppe Kunst“ der Universitätsgewerkschaft an Möglichkeiten, Qualifizierungsstellen (Assoziierte Professuren) an Kunstuniversitäten vermehrt zur Besetzung zu bringen. Durch den neuen rechtlichen Status des ULV als unabhängige Fraktion der gewerkschaftlichen Vertretung (Unabhängige Universitätsgewerkschaft UG) sind nunmehr auch die Betriebsräte der Kunstuniversitäten direkt im Verhandlungsteam der GÖD vertreten und haben dadurch entsprechenden Einfluss!
Dieses über viele Jahre an der KUG zum Teil hoch emotional diskutierte Thema wendet sich dank des Betriebsrats unter unserer Vorsitzführung zum Guten.
Der Betriebsrat hat sich jahrelang konsequent und erfolgreich dafür eingesetzt, subjektives Studierendenfeedback nicht ohne betriebsvertragliche Regelung arbeitsrechtlichen Entscheidungen zugrunde zu legen (Gehaltserhöhungen, Entfristungen bis hin zu Kündigungen). Dies hat dazu geführt, dass dieses Rückmeldeinstrument – das es ja nach wie vor gibt – jenen wichtigen Stellenwert erfahren kann, der ihm gebührt. Endlich können Lehrende nun das Feedback der Studierenden als das entgegennehmen, was es ist: ein wertvoller Hinweis- und Impulsgeber zur Weiterentwicklung der Lehre an der KUG.
Wir setzen uns in den kommenden Monaten dafür ein, diese Handhabung auch durch Abschluss einer Betriebsvereinbarung, wie es sie an anderen Universitäten bereits gibt, abzusichern. So wollen wir die nötige Rechtssicherheit für ein faires Evaluierungsverfahren auch in der Zukunft gewährleisten, und zwar auch allen künftigen Rektoraten gegenüber.
Wir wollen unsere Visionen unter anderem auch dadurch erreichen, dass den Lehrenden nicht nur die nötigen Personal- und Raumkapazitäten zur Verfügung gestellt werden, sondern auch dadurch, dass ineffizient und intransparent anmutende Administrationsprozesse durchleuchtet, entrümpelt, personell und technisch bestmöglich unterstützt und an die Bedürfnisse des künstlerisch-wissenschaftlichen Personals angepasst werden.
Wir wollen uns in der Zukunft mit unseren Kolleg*innen aus der Verwaltung optimal vernetzen und solidarisieren.
All dies soll im Ergebnis auch zu einer gesteigerten Wertschätzung in Bezug auf die Leistungen der Kolleg*innen des administrativen Personals münden, das das künstlerisch-wissenschaftliche Personal – von vielen oft unbemerkt – unermüdlich unterstützt.
In Anbetracht des gemeinsamen Ziels, das wir verfolgen, nämlich für die KUG und ihre Studierenden die bestmögliche Arbeit zu leisten, treten wir hiermit ausdrücklich für ein Miteinander und nicht für ein Gegeneinander ein.
Unabhängige GewerkschafterInnen im Öffentlichen Dienst und in ausgegliederten Betrieben (UGÖD).
Bundesleitung der UGÖD
Belvederegasse 10/1, 1040 Wien
Telefon (Mo-Fr 9-12 Uhr):
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Vorsitzende:
Mag. Dr. Sabine Hammer, Mag. Ingo Hackl