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Prekäre Dienstverhältnisse im Bundesdienst

Leiharbeitskräfte im Bundesdienst haben eine schlechtere Perspektive als Leiharbeiter:innen in der Privatwirtschaft. Eine absurde Situation, die weder Regierung noch GÖD ändern wollen.

Mutter mit Tochter im Park

Als Personalvertreter in einem Ministerium hat man viele – auch seltsame – Fragen und Themen zu behandeln. Damit muss man rechnen.

 

 

 

Die schlimmste Frage die ich jedoch beantworten sollte, war die einer jungen Frau. Sie kam und fragte mich ernsthaft, ob sie schwanger werden dürfte. Sie würde sich ein Kind wünschen, traut sich das aber nicht. Warum? Weil sie keine Beamtin oder Vertragsbedienstete dieses Ministeriums ist, sondern eine Arbeitsleihkraft. Also jemand, die vom Bund über eine Arbeitsleihfirma angestellt wird und vertragsgemäß „projektbezogen“ arbeitet.

 

 

 

In einigen Bundesdienststellen haben diese Arbeitsleihverträge bereits massive Auswirkungen. Es gibt Ministerien und Dienststellen, wo bereits 30% der Mitarbeiter:innen nur mehr über Arbeitsleihverträge verfügen. Sie arbeiten in den gleichen Büros, den gleichen Hierarchien und mit den gleichen Aufgaben wie die Vertragsbediensteten. Und das nicht nur ein paar Monate, sondern teilweise über Jahrzehnte.

 

 

 

Ja, sie bekommen auch das gleiche Gehalt. Aber sie sitzen eben auf sehr wackligen Posten. Wenn Ministerien einsparen müssen, so tun sie das bei den Sachkosten. Diese Mitarbeiter:innen sind dann diese Sachkosten. Und sie werden reduziert, ohne überhaupt die Chance zu haben sich dagegen zu wehren. Was soll also eine junge Frau machen, wenn sie ein Kind will? Ihren Job endgültig aufgeben? Hoffen, dass sie nach der Karenz bei der Leiharbeitsfirma wieder diesen Job im Ministerium bekommt?

 

 

 

Wir haben da eine Frage, bei der wir in Österreich normalerweise mit dem Verweis auf das Mutterschutzgesetz glauben, dass es diese Problematik seit Jahrzehnten nicht mehr gibt. Doch! Es gibt sie noch! Die Dame kann zwar in der Karenz nicht gekündigt werden, doch leider ist nach dem Mutterschutz, die Stelle im Ministerium bereits mit einem jungen Mann besetzt und ihre Ausbildung, Weiterbildung und Erfahrung wird leider nicht mehr von der Leiharbeitsfirma gebraucht.

 

 

 

Und was kann und soll ich dazu als Personalvertreter sagen? Nichts! Denn die junge Kollegin arbeitet zwar seit Jahren bei uns, ist aber leider nicht durch die Personalvertretung des Ministeriums vertreten. Sie durfte uns nicht wählen und wir dürfen uns für sie nicht einsetzen. Ihr Betriebsrat der Leiharbeitsfirma kennt jedoch ihren Arbeitsplatz oder ihre Abteilungsleiter und Sektionschefs nicht.

 

 

 

Vor der letzten Personalvertretungswahl des Bundes (2024) haben wir versucht, mit der GÖD Spitze zu verhandeln, dass der Bund zumindest die gleichen rechtlichen Bedingungen wie die Privatwirtschaft bekommt. Dort werden Leiharbeitskräfte sehr wohl von der Personalvertretung der Auftraggeberfirma zu vertreten. Nur im BDG[1] und dem PVG[2] des Bundes steht explizit, dass diese Personen nicht von uns beschützt werden können.

 

 

 

Die Reaktion der GÖD war sehr typisch. „Ja das ist schlimm, aber es wäre besser, wenn diese Mitarbeiter:innen von der Dienststelle übernommen würden.“ Ja das ist besser! Aber das ist aufgrund der vorgegebenen Planstellen nicht (oder nur in begrenztem Ausmaß) möglich.

 

 

 

Die Nachteile für Leiharbeitskräfte sind für die Mitarbeiter:innen am Anfang noch nicht ersichtlich, tauschen dann aber nach einigen Jahren auf:

 

·        Kein Beamtenstatus: Überlassene Arbeitskräfte sind keine Bundesbediensteten (Beamte oder Vertragsbedienstete), sondern Angestellte eines privaten Verleihers. Dadurch entfallen Privilegien des öffentlichen Dienstrechts, wie die erhöhte Kündigungssicherheit.

 

·        Erhöhtes Arbeitslosigkeitsrisiko: Leiharbeitnehmer:innen tragen ein höheres Risiko für Arbeitslosigkeit, da ihr Einsatz im Bundesdienst oft nur projektbezogen oder zur Abdeckung von Spitzen erfolgt und kurzfristig enden kann.

 

·        Geringere Planbarkeit: Kurze Planungshorizonte und häufig wechselnde Einsatzorte innerhalb der Verwaltung führen zu hoher Unsicherheit, besonders für Personen mit familiären Verpflichtungen.

 

·        Besoldungsunterschiede: Zwar sichert das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) grundsätzlich "Equal Pay" zu, dennoch profitieren Leihkräfte oft nicht von den spezifischen Biennalsprüngen (automatischen Gehaltsvorrückungen) oder den vollen Zulagensystemen des Bundesdienstes.

 

·        Eingeschränkte Karrierewege: Interne Aufstiegschancen und Weiterbildungsangebote des Bundes sind primär für das Stammpersonal reserviert.

 

·        Vordienstzeiten: Es ist durchaus möglich, dass Leiharbeitskräfte von einem Ministerium in ein anderes übersiedelt werden. Trotzdem werden die Vordienstzeiten (des gleichen Jobs) nicht anerkannt, weil man ja bei einer privaten Leiharbeitsfirma beschäftigt war und nicht im öffentlichen Dienst.

 

·        Doppelte Berichtspflicht: Bei Krankheiten oder Arztbesuchen müssen Meldungen oft sowohl an den Überlasser (Arbeitgeber) als auch an die Beschäftigungsstelle im Bund erfolgen. Und obwohl die Bedingungen gleich sein müssen (AÜG[3]) kann das dazu führen, dass die Genehmigung zwischen den Dienstgebern ausdiskutiert werden müssen.

 

 

 

Leiharbeitskräfte im Bundesdienst haben daher insgesamt eine schlechtere Perspektive als Leiharbeiter:innen in der Privatwirtschaft. Eine absurde Situation, die aber offenbar weder die Regierung noch die GÖD ändern wollen.

 

 

 

 

Gottfried Lamers

 

 

 

PS: Die junge Frau hat sich für das Kind entschieden. Ich habe sie leider seitdem nicht mehr in unserer Dienststelle gesehen.

 



[1] Beamtendienstrechtsgesetz

[2] Bundes-Personalvertretungsgesetz

[3] Arbeitskräfteüberlassungsgesetz